Der Karmelenberg ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen!!
Lesen Sie die dazu erlassene aktuelle Rechtsverordnung: NSG-7137-031
Gemäß BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz) §23 (1) sind Naturschutzgebiete „…rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.“
Im Absatz (2) heißt es: „Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung…des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachteiligen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.“
Wir rufen daher an dieser Stelle gerne alle Radfahrer und Wanderer dazu auf, bei den Besuchen des Karmelenbergs Rücksicht auf die dort besonders geschützte Natur zu nehmen !!